

Meine Verfahren biete ich Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern an. Ich arbeite im Einzel-, Paar- und auch Gruppensetting.
Um den Ablauf möglichst effektiv zu gestalten, werde ich jede einzelne Sitzung für Sie vorbereiten. Ich stelle Ihnen im Gegensatz zu vielen Therapeuten mindestens eine volle Zeitstunde zur Verfügung.
Für Hausbesuche im Umkreis von 25 km erlaube ich mir, den Betrag von 10,00 Euro pro Therapiestunde zu berechnen.
Die Abrechnung ist über eine private Krankenversicherung möglich, teilweise auch über eine private Zusatzversicherung für den Heilpraktikerbereich (Heilpraktiker für Psychotherapie).
Die Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen kann für Betroffene ein fruchtbarer Boden sein. In meiner Praxis hat sich gezeigt, dass bei Selbstzahlung durch Eigenverantwortung und Selbstmotivation eine tragfähige Erfolgsbasis für die Therapie geschaffen werden konnte.
Der Betrag ist umsatzsteuerbefreit nach § 19 UStG oder nach §4, Nr.14 UstG.
Die Kosten für die Therapie in Hypnose können Sie in Ausnahmefällen in Ihrer Steuererklärung als „Sonderausgaben“ geltend machen. Das gilt auch für die psychotherapeutische Behandlung bei Privattherapeuten, laut Finanzgericht Münster (Az:3 K 2845/02 E).
Die Kosten für berufsbezogene Beratung sind für Gewerbetreibende und Freiberufler normale Betriebsausgaben. Als Angestellter haben Sie die Möglichkeit, diese in der Anlage N zur Einkommensteuersteuererklärung als Werbungskosten geltend zu machen.